Kosten

Ich besitze eine Kassenzulassung für Erwachsene ab 18 Jahren (Verhaltenstherapie). Das bedeutet, dass ich die Kosten der psychotherapeutischen Sitzungen mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abrechnen kann.

Ablauf

Nach der ersten Kontaktaufnahme wird ein Erstgespräch vereinbart, in der geklärt wird, ob eine Psychotherapie indiziert ist oder ob andere Formen der Unterstützung (wie z.B. Familienberatung, Tagesklinik) angezeigt sind. Bei Indikation einer Psychotherapie finden anschließend 2-4 weitere Sitzungen zur sorgfältigen Anamneseerhebung, Diagnostik und Entwicklung eines Krankheitsverständnisses statt (sog. probatorische Sitzungen). 

Die Probatorik dient auch dem gemeinsamen Kennenlernen von Therapeutin und Patientin, da das Gelingen einer Psychotherapie neben der fachlichen Qualifikation und den eingesetzten Therapiemethoden auch von einer offenen und vertrauensvollen therapeutischen Beziehung abhängig ist. 

Wenn Sie sich entscheiden, die gemeinsame therapeutische Zusammenarbeit fortzusetzen, wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt.

Gesetzliche versicherte Patient*innen

Hierbei stehen von der gesetzlichen Krankenkasse zunächst 2 mal 12 Therapiestunden zur Verfügung (Kurzzeittherapie 1 und 2). Sollte eine weitere psychotherapeutische Behandlung nötig und erfolgversprechend sein, kann anschließend eine Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt werden.

Privat versicherte Patient*innen

Privatversicherte klären bitte selbstständig die Kostenübernahme bei ihrer Versicherung vor Kontaktaufnahme.